Kosten und Zuschüsse

Je nach Frequenzintensität und Dauer der Therapie kostet eine Einheit zwischen 81 € (59,20 €*) und 110 € (88,20 €*).

Ein geförderter Modell-Platz bzw. ein Sozialtarif für finanzschwache Personen in sozialen Härtefällen, die sich eine Therapie ansonsten nicht leisten könnten, ist möglich.

 

Zuschuss der Krankenkassen

Die Honorarnote ergeht direkt an  Klienten. Dieser kann nachträglich bei seiner Krankenkasse um einen Zuschuss ansuchen.

Die Krankenkasse bezahlt den Zuschuss: (a) bei nachweislich aufrechter Sozialversicherung (b) wenn eine “krankheitswertige Störung” vorliegt (also keine Beratungs- sondern Krankenbehandlungskosten), die der Therapeut diagnostisch bescheinigt (c) beim Nachweis einer Untersuchungsbestätigung (Formular ist beim Therapeuten erhältlich) und (d) der Therapeut muss in der Psychotherapeutenliste des Ministeriums eingetragen sein.

*Derzeit beträgt der Zuschuss aller österreichischen Gebietskrankenkasse (z.B. TGKK) € 21,80 pro Psychotherapieeinheit, während der Zuschuss der BVA bei  € 40,- und der der Tiroler Krankenfürsorgen (KUF) bei € 60,00 pro Psychotherapieeinheit liegt.

Nähere und aktuellere Informationen bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen!

 

Private und ausländische Versicherungsträger

Wenn Sie bei einer ausländischen gesetzlichen oder privaten Versicherung versichert sind, klären Sie bitte die Kostenübernahme im Vorfeld selbst ab. Achten Sie bitte darauf, dass der Psychotherapeut insbesondere gegenüber ausländischen und privaten Kostenträgern nicht weisungsgebunden ist und auf Grund der strikten Schweigepflicht in Österreich, Inhalte einer Psychotherapie nicht an Kostenträger weitergeleitet werden.

 

Abrechnung

Die Therapiesitzungen werden im Nachhinein per Honorarnote verrechnet.